Gesetz vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW)

koordinierte Fassung ab dem 1. Januar 2023

Diese koordinierte Fassung enthält die Änderungen, die durch das Gesetz vom 23. Dezember 2022 über den Haushaltsplan der Einnahmen und Ausgaben des Staates für das Haushaltsjahr 2023, das Luxemburger Amtsblatt_, eingeführt wurden.

"OGA" bedeutet Organismus für gemeinsame Anlagen.

"OGAW" ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, der der Richtlinie 2009/65/EG unterliegt_.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine nicht offizielle Übersetzung handelt, die von Arendt & Medernach nur zu Informationszwecken erstellt wurde. Im Falle von Abweichungen zwischen dem französischen und dem deutschen Text ist der französische Text, wie er im Mémorial veröffentlicht ist_, maßgebend.

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