Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds (SIF)

koordinierte Fassung ab dem 1. Februar 2020

Spezialisierte Investmentfonds (SIF) sind alle in Luxemburg ansässigen Organismen für gemeinsame Anlagen. Sie sind in der Regel als alternative Investmentfonds (AIF) eingestuft und können an gut informierte Anleger verkauft werden.

Im Sinne dieses Gesetzes ist ein gut informierter Anleger ein institutioneller Anleger, ein professioneller Anleger oder jeder andere Anleger, der:

  • schriftlich erklärt hat, dass er den Status eines gut informierten Anlegers einhält, oder
  • mindestens 125.000 Euro in den spezialisierten Investmentfonds investiert, oder
  • von einem Kreditinstitut, einer Wertpapierfirma oder einer Verwaltungsgesellschaft eine Beurteilung erhalten hat, in der ihr Sachverstand, ihre Erfahrung und ihre Kenntnisse zur angemessenen Beurteilung einer Anlage in den spezialisierten Investmentfonds bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine nicht offizielle Übersetzung handelt, die von Arendt & Medernach nur zu Informationszwecken erstellt wurde. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem französischen und dem englischen Text ist der französische Text, wie er im Mémorial, dem luxemburgischen Amtsblatt_, veröffentlicht wurde, maßgebend.

Der Ausdruck "koordinierte Fassung ab dem 1. Februar 2020" umfasst die Änderungen, die durch das Gesetz vom 8. April 2019 über die im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union zu treffenden Maßnahmen für den Finanzsektor, veröffentlicht im Mémorial A Nr. 238 vom 11. April 2019, eingeführt wurden.

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